Beglaubigte Übersetzungen sind erforderlich, wenn ausländische Dokumente österreichischen Behörden oder öffentlichen Einrichtungen vorgelegt werden sollen (bzw. umgekehrt österreichische Dokumente im Ausland).
Zum Dolmetschen vor Gericht sollen vorrangig allgemein beeidete Gerichtsdolmetscher/innen herangezogen werden, da diese gesetzlich definierte Qualifikationen erfüllen und sich kontinuierlich fortbilden müssen.
Unter Fachübersetzungen werden Übersetzungen verstanden, die nicht beglaubigt werden müssen.
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem fremdsprachigen Auftritt, damit Sie einen guten ersten Eindruck hinterlassen.
Ich bin diplomierte Übersetzerin mit mehr als 13 Jahren Berufserfahrung.
Das Thema Recht und Übersetzen für Gericht und Behörden hat mich schon immer interessiert. Daher war die Gerichts-dolmetscherprüfung ein logischer Schritt.
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E-Mail: spw@die-gerichtsdolmetscherin.at
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